Abfallgesetz

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) besagt, daß als erstes und somit wichtigstes, die Abfall-Vermeidung stehen muß. Kernaussage § 6 Abfallhierarchie: Vor Abgabe in den Müll muß geprüft werden ob es sich bei Gegenständen in gutem Zustand wirklich um Müll handelt oder ob es Interessenten gibt die…