Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) besagt,
daß als erstes und somit wichtigstes, die Abfall-Vermeidung stehen muß.

Kernaussage § 6 Abfallhierarchie:

Vor Abgabe in den Müll muß geprüft werden ob es sich bei Gegenständen in gutem Zustand wirklich um Müll handelt oder ob es Interessenten gibt die den jeweiligen Gegenstand weiternutzen möchten.

Für wen gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz?

Das Gesetz richtet sich an Erzeuger, Besitzer, Händler, Makler, Sammler, Beförderer etc. von Abfällen, aber auch an Hersteller und Vertreiber von Produkten und der nach dem Gebrauch verbleibenden Abfälle.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) enthält keine Einschränkung des Anwendungsbereich und gilt deshalb für alle, Bundesbürger, Unternehmen, auch die Bundesländer und den Bund mit ihren Behörden und Einrichtungen. weiteres hier

Noch zu klären ist:

  • ob das KrWG für Privatpersonen gilt?
    AW: Lt. Bayerischem Landesamt für Umwelt gilt es auch für Privatpersonen und Behörden
  • wo Verstöße gegen § 6 Abfallhierarchie / Vermeidung lt. KrWG anzuzeigen sind?
    AW: Lt. Bayerischem Landesamt für Umwelt, ahndet dies die Kreisverwaltungsbehörde
  • mit welcher Strafen bei einem Verstoß gegen das KrWG zu rechnen ist?

Wen betrifft das KrWG nicht?

Das KrWG gilt nicht für Stoffe, die zu entsorgen sind:

a) nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch […], soweit es für Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte gilt

b) nach dem vorläufigen Tabakgesetz

c) nach dem Milch- und Margarinengesetz

d) nach dem Tiergesundheitsgesetz

e) nach dem Pflanzenschutzgesetz

f) nach den auf Grund der in den Buchstaben a) bis e) genannten Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen

und weitere

Beratung / Consulting

Abfallberatung Bernd Maibaum
Zielgruppe: kommunale Entsorger
Friedrich-Schohusen-Straße 5
26125 Oldenburg
www.abfallberatung.de

 

Juristische Beratung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Link: Fachanwälte zum Krwg

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