Hier finden gemeinnützige Einrichtungen Informationen im Bezug auf Spendenquittungen / Spendenbestätigungen für gebrauchte Sachspenden z.B. gebrauchte Möbel.
Eine Spendenquittung darf nur von Vereinen, GmbHs … ausgestellt werden, wenn diese vom jweils zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Meistens wird dies öffentlich sichtlich durch ein vorangestelltes „g.“ z.B. in: g. e.V., gGmbH, g AG usw. kenntlich gemacht.
WICHTIG:
- diese Informationen sind (noch) nicht von einem Steuerberater o.ä. geprüft
- deshalb benötigen wir eine fachliche Überarbeitung der hier aufgeführten Informationen
und suchen eine pro bone Hilfe / ehrenamtliche Unterstützung
Generell kann man wahrscheinlich sagen, dass ihr gemeinnütziger Verein / Einrichtung nichts falsch macht, wenn Sie den vom spendenden Unternehmen erfassten Buchwert in die Spendenquittung eintragen.
Spendenquittung
Musterformular: Bestätigung über Sachzuwendungen
Drucken Sie dieses Formular aus, füllen Sie es aus und unterschreiben es:
oder Sie nutzen diese URL für den Download:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=46836C10E820682AB8BB
weitere Informationen zum Thema Bescheidung von Sachspenden finden Sie hier:
Informationen vom Magazin Vereinswelt.de
„Was Sie über die jetzt brandgefährliche Sachspendenfalle wissen müssen“
Eine 6 Seitige Kurzübersicht enthält die Datei Sachspendenfalle_2019.pdf
Details: https://www.vereinswelt.de/spendenbescheinigung
weitere Amtliche Spendenmuster :
finden Sie hier https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/themen/amtliches-spendenmuster
zu klären ist:
- ob der Buchwert + Mehrwertsteuer bestätigt werden kann/soll
- ist eine Spendenquittung / Spendenbestätigung das gleiche?